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Förderung durch die Pflegekasse

Der Zuschuss der Pflegekassen für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen wurde seit dem 1.1.2015 auf 4.000,00 Euro angehoben.

Diese Zuschüsse können ohne einen Eigenanteil seitens des Pflegebedürftigen gewährt werden. Wenn Sie bereits einen Pflegegrad erhalten haben, sollten Sie die Förderung der Umbau-Maßnahme bei Ihrer Krankenkasse beantragen.

Die gesetzlichen Vorraussetzungen sind im Sozialgesetzbuch § 40 SGB XI Absatz 4 zu finden.

Im Bad werden folgende Maßnahmen finanziert:

  • Einbau eines nicht vorhandenen Bades/WC
  • Armaturen
  • Badewanneneinstiegshilfen (Änderung der Bausubstanz)
  • rutschhemmende Bodenbeläge insbesondere in der Dusche
  • Duschplatz, wenn eine Badewanne nicht mehr genutzt werden kann
  • Anpassung der Höhe von Einrichtungsgegenständen
  • höhenverstellbarer Waschtisch
  • höhenverstellbareres WC

Das dafür benötigte Angebot schicken wir Ihnen gerne kostenfrei und unverbindlich zu. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

Die benötigten Formulare sind häufig auf der Internetseite der Krankenkasse zu finden oder direkt in der Geschäftsstelle erhältlich. Es empfiehlt sich auch immer vorher mit Ihrem Arzt über die Maßnahme zu sprechen.

NEU: Fünf Pflegegrade statt drei Pflegestufen ab 2017

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff  „Pflegegrade“ und das neue Begutachtungsverfahren gelten ab dem 1. Januar 2017.

In Zukunft soll sich die Begutachtung ausschließlich an den Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und den Fähigkeiten der Betroffenen orientieren.

Ebenfalls neu ist, dass ab 2017 fünf Pflegegrade die bisherigen drei Pflegestufen ersetzen.

Das macht es möglich, Art und Umfang der Leistungen der Pflegeversicherung genauer auf den Bedarf abzustimmen.

Klicken Sie sich einfach zu unserem Rechner und bestimmen Sie den neuen Grad der Pflegebedürftigkeit gleich hier und jetzt!

Jetzt Zuschuss sichern!

WICHTIG: Um eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse sicher zu stellen, sollte der Antrag auf den Zuschuss vor Beginn der Umbaumaßnahme gestellt werden und die Bestätigung der Pflegekasse zur Kostenübernahme abgewartet werden.

weitere Förderungsmöglichkeiten unter

https://www.kfw.de/kfw.de.html
https://www.sab.sachsen.de/

NEU: Freistaat Sachsen bezuschusst Umbauten mit neuer Förderrichtlinie

Mit dem 1. Juli 2017 tritt im Freistaat Sachsen eine neue Förderrichtlinie in Kraft. Damit fördert das Bundesland Sachsen barrierearme Umbauten in Wohnungen. Die Zuschüsse belaufen sich auf bis zu 80% der Umbaukosten oder maximal 8.000€ (Höchstbetrag für Rollstuhlfahrer: 20.000 €).

Die neue Förderrichtlinie begrenzt damit den Eigenanteil für einen Umbau auf 20%. Die entsprechenden Antragsformulare sind auf der Homepage der Sächsischen Aufbaubank (www.sab.sachsen.de) erhältlich.

Sie interessieren sich für ein barrierearmes/-freies Bad?

Unser Kundenservice ist für Sie da!

0341 / 492 76 58

Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin, wir freuen uns auf Sie!

Beratungsstellen Sachsen

Leipzig, Landkreis Leipzig und Landkreis Nordsachsen
Behindertenverband Leipzig e. V.

Bernhard-Göring-Straße 152, 04277 Leipzig

Telefon 0341 3065120
Internet: www.le-online.de

Dresden, Landkreis Bautzen, Görlitz, Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Sachsen e. V.

Michelangelostraße 2, 01217 Dresden

Telefon 0351 479350-0
Internet: www.selbsthilfenetzwerk-sachsen.de

Chemnitz, Erzgebirgskreis, Landkreis Mittelsachsen, Landkreis Zwickau und Vogtlandkreis
Sozialverband VdK Sachsen e.V.

Elisenstraße 12, 09111 Chemnitz

Telefon: 0371 33400
Internet: www.vdk.de/sachsen

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Antragsstellung

Die Antragstellung erfolgt direkt durch den Pflegebedürftigen bei der Krankenkasse. Die benötigten Formulare sind häufig auf der Internetseite der Krankenkasse zu finden oder direkt in der Geschäftsstelle erhältlich. Es empfiehlt sich auch immer vorher mit Ihrem Arzt über die Maßnahme zu sprechen.

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Wichtig

Um eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse sicher zu stellen, sollte der Antrag auf den Zuschuss vor Beginn der Umbaumaßnahme gestellt werden und die Bestätigung der Pflegekasse zur Kostenübernahme abgewartet werden.

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Tipp

Falls Sie schon mal eine solche Maßnahme in Anspruch genommen haben, kein Problem. Ein Zuschuss zur Wohnungsanpassung kann auch ein zweites Mal gewährt werden, wenn die Pflegesituation sich so verändert hat, dass erneute Maßnahmen nötig werden. Auch hier empfiehlt sich eine Abklärung der Kostenübernahme vor Umbaubeginn.

Kontaktieren Sie uns gern direkt telefonisch oder nutzen Sie unser Kontaktformular! Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück!

Rima Bad, Maik Richter, Saarländer Straße 42, 04179 Leipzig

Büro: 0341 / 492 76 58 und Mobil: 0177 / 207 45 77

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